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Auf dieser Seite möchten wir Ihnen die in unserem Netzgebiet geltenden technischen Mindestanforderungen
vorstellen, beschreiben das Prozedere für die Errichtung eines Hausanschlusses und informieren Sie über
das Aufgabengebiet des Zählerwesens.
Viele der hier beschriebenen Aufgaben werden von unseren Kunden nur am Rande wahrgenommen, sind aber unabdingbar
für die Aufrechterhaltung einer funktionierenden Gasversorgung. Gleichzeitig haben wir versucht, auf diesen
Seiten häufig gestellte Fragen zu beantworten und geben Ihnen vorab einen Überblick über den Ablauf von
Arbeiten zum Bau eines Gasanschlusses.
Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiter des Netzbetriebs Gas auch für weitergehende Fragen gerne
zur Verfügung.
Hausanschluss
Ihr Grundstück oder Ihr Gebäude benötigt einen Gasanschluss? Die Mitarbeiter des Netzbetriebs Gas stehen Ihnen bei
- Neubau eines Hausanschlusses
- Änderung des Anschlusses (Bauform oder Standortveränderung)
- Leistungssteigerung einer bestehenden Anlage oder
- sonstigen Ihre Gasversorgung betreffende Arbeiten
als kompetente Partner gerne zur Verfügung. Als Richtgröße für einen realistischen Zeitrahmen für die nachfolgend beschriebene Baumaßnahme können Sie 6 bis 8 Wochen einplanen. In einem ersten Schritt benötigen Sie das Formular "Antrag auf Anschluss an das Gasnetz". Dieses erhalten Sie bei jedem in das Installateurverzeichnis der Stadtwerke Schwedt GmbH oder bei einem anderen Versorgungsunternehmen eingetragenen Gasinstallateur. Dieser wird Sie beraten, hilft Ihnen beim Ausfüllen des Anmeldeformulars und leitet es an uns weiter.
Während der von Ihnen gewählte Gasinstallateur nun Ihre Hausanlage errichten kann, werden wir Ihnen innerhalb von 14 Tagen auf Basis des Anmeldeformulars ein Angebot zur Errichtung bzw. Änderung des Gasanschlusses gemäß der Allgemeine Versorgungsbedingungen Gas“ (AVBGasV) und den „Ergänzenden Bestimmungen zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen Gas“ unterbreiten. Dieses Angebot beinhaltet
- den Netzanschlussvertrag
- Anlage 1: Kostenangebot für die Herstellung eines Gasnetzanschlusses
- Anlage 2: Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers
- Anlage 3: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck vom 01.11.2006 (Niederdruckanschlussverordnung NDAV)
- Anlage 4: Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Schwedt GmbH zur NDAV
Zur Auftragserteilung für den Bau bzw. die Veränderung eines vorhandenen Netzanschlusses senden Sie bitte anschließend jeweils ein unterschriebenes Exemplar des Netzanschlussvertrags sowie der Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers zurück.
Der Netzanschluss wird, soweit es der Anschlussnehmer wünscht, innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsschluss fertig gestellt. Die Frist beginnt, wenn alle baulichen und sonstigen Voraussetzungen (insbesondere frostfreie Bodenverhältnisse) vorliegen. Nachdem wir von dem von Ihnen beauftragten Gasinstallateur die Fertigstellungsmeldung Ihrer Hausanlage erhalten haben, werden wir mit Ihnen umgehend einen Termin zum Einbau der Messeinrichtung und Inbetriebnahme des Netzanschlusses vereinbaren.
Niederdruck
Technische Anschlussbedingungen
In der nachfolgenden Auflistung werden die vom Netzbetrieb Gas der Stadtwerke Schwedt zur Anwendung kommenden technischen Regelwerke in der jeweils verwendeten Fassung genannt
Netzanschluss von Biogasanlagen
Netzanschlussvertrag
Anschlussnutzungsvertrag
Einspeisevertrag
Jens Uhliar
Tel.: 03332 449-312
jens.uhliar@stadtwerke-
schwedt.de
Messstellen- und Netznutzungsmanagement
Mirko Peschke
Tel.: 03332 449-318
Netzbetrieb Erdgas
Ronald Busch
Tel.: 03332 449-332
Netzplanung und Antragswesen
Katrin Ramscheck
Tel.: 03332 449-331
Fax: 03332 411-866
netznutzung@stadtwerke-
schwedt.de