Energieeffizient bauen, fahren und modernisieren.
Alle, die an die Umwelt denken, werden jetzt belohnt. Mit einem Zuschuss Ihrer Stadtwerke.
Seit dem 1. Januar 2010 unterstützen die Stadtwerke Schwedt ihre Privatkunden beim
Energiesparen. Im Rahmen eines Förderprogramms können Sie Zuschüsse für acht
verschiedene Maßnahmen beantragen.
1. Erstellung eines Energiebedarfsausweises
Maßnahme
Unterstützung bei der Erstellung eines Energiebedarfsausweises durch eine Fachfirma.
Förderung
Bezuschussung mit 50,00 Euro.
Bedingung
Der Antragsteller ist Kunde eines Erdgas- oder Fernwärme-Sonderproduktes der Stadtwerke Schwedt. Der Antragsteller ist Eigentümer des Gebäudes. Die Unterstützung zur Erstellung eines Energiebedarfsausweises kann nur einmal in fünf Jahren für dasselbe Objekt beantragt werden.
Unterstützung bei der Erstellung eines Energiebedarfsausweises durch eine Fachfirma.
Förderung
Bezuschussung mit 50,00 Euro.
Bedingung
Der Antragsteller ist Kunde eines Erdgas- oder Fernwärme-Sonderproduktes der Stadtwerke Schwedt. Der Antragsteller ist Eigentümer des Gebäudes. Die Unterstützung zur Erstellung eines Energiebedarfsausweises kann nur einmal in fünf Jahren für dasselbe Objekt beantragt werden.
2. Durchführung einer Gebäudethermografie
Maßnahme
Unterstützung bei der Erstellung von Wärmebildaufnahmen durch eine Fachfirma.
Förderung
Bezuschussung mit 100,00 Euro.
Bedingung
Der Antragsteller ist Kunde eines Erdgas- oder Fernwärme-Sonderproduktes der Stadtwerke Schwedt. Der Antragsteller ist Eigentümer des Gebäudes. Die Förderung kann nur einmal in fünf Jahren für ein Objekt beantragt werden.
Unterstützung bei der Erstellung von Wärmebildaufnahmen durch eine Fachfirma.
Förderung
Bezuschussung mit 100,00 Euro.
Bedingung
Der Antragsteller ist Kunde eines Erdgas- oder Fernwärme-Sonderproduktes der Stadtwerke Schwedt. Der Antragsteller ist Eigentümer des Gebäudes. Die Förderung kann nur einmal in fünf Jahren für ein Objekt beantragt werden.
3. Förderung energieeffizienter Kühl- und Gefrierschränke
Maßnahme
Förderung eines neuen Kühl- oder Gefrierschrankes der Energieeffizienzklasse A++ oder höher.
Förderung
Bezuschussung mit 50,00 Euro.
Bedingung
Der Antragsteller ist Kunde eines Strom-Sonderproduktes der Stadtwerke Schwedt. Die Förderung erfolgt kundenbezogen und einmalig. Das Gerät ist bei einem local card-Partner der Stadtwerke Schwedt zu erwerben.
Förderung eines neuen Kühl- oder Gefrierschrankes der Energieeffizienzklasse A++ oder höher.
Förderung
Bezuschussung mit 50,00 Euro.
Bedingung
Der Antragsteller ist Kunde eines Strom-Sonderproduktes der Stadtwerke Schwedt. Die Förderung erfolgt kundenbezogen und einmalig. Das Gerät ist bei einem local card-Partner der Stadtwerke Schwedt zu erwerben.
4. Neuinstallation von Wohnungs-Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Maßnahme
Förderung des Neueinbaus einer Wohnungs-Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Förderung
Bezuschussung von 25 Prozent der Gerätekosten (ohne Einbaukosten) bis maximal 250,00 Euro.
Bedingung
Der Antragsteller ist Kunde eines Erdgas- oder Fernwärmepaketproduktes der Stadtwerke Schwedt. Der Antragsteller ist Eigentümer des Objektes, in dem die geförderte Anlage installiert wird.
Förderung des Neueinbaus einer Wohnungs-Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Förderung
Bezuschussung von 25 Prozent der Gerätekosten (ohne Einbaukosten) bis maximal 250,00 Euro.
Bedingung
Der Antragsteller ist Kunde eines Erdgas- oder Fernwärmepaketproduktes der Stadtwerke Schwedt. Der Antragsteller ist Eigentümer des Objektes, in dem die geförderte Anlage installiert wird.
5. Umstellung von Heizungsanlagen auf Erdgas sowie der Warmwasserbereitung auf Solarthermie
Maßnahme
Förderung der Umstellung der Heizung auf eine erdgasbetriebene Anlage. Optional wird die Umstellung der Warmwasserbereitung auf Solarthermie unterstützt.
Förderung
Bezuschussung mit 500,00 Euro je Heizungsanlage.
Bezuschussung mit 200,00 Euro je Solarthermieanlage.
Bedingung
Der Antragsteller ist Eigentümer des Objektes, in dem die geförderte Anlage installiert wird. Der Antragsteller schließt mit den Stadtwerken Schwedt einen Liefervertrag zu einem Erdgas-Sonderprodukt. Gefördert werden ausschließlich Ein- und Zweifamilienhäuser.
Förderung der Umstellung der Heizung auf eine erdgasbetriebene Anlage. Optional wird die Umstellung der Warmwasserbereitung auf Solarthermie unterstützt.
Förderung
Bezuschussung mit 500,00 Euro je Heizungsanlage.
Bezuschussung mit 200,00 Euro je Solarthermieanlage.
Bedingung
Der Antragsteller ist Eigentümer des Objektes, in dem die geförderte Anlage installiert wird. Der Antragsteller schließt mit den Stadtwerken Schwedt einen Liefervertrag zu einem Erdgas-Sonderprodukt. Gefördert werden ausschließlich Ein- und Zweifamilienhäuser.
6. Errichtung von Photovoltaikanlagen
Maßnahme
Unterstützung der Montage von Photovoltaikanlagen auf eigenen Gebäuden.
Förderung
Bezuschussung mit 200,00 Euro je Anlage.
Bedingung
Der Antragsteller ist Eigentümer des Objektes, in dem die geförderte Anlage installiert wird. Der Antragsteller hat mit den Stadtwerken Schwedt einen Liefervertrag über ein NATUR-Sonderprodukt. Gefördert werden ausschließlich Ein- und Zweifamilienhäuser.
Unterstützung der Montage von Photovoltaikanlagen auf eigenen Gebäuden.
Förderung
Bezuschussung mit 200,00 Euro je Anlage.
Bedingung
Der Antragsteller ist Eigentümer des Objektes, in dem die geförderte Anlage installiert wird. Der Antragsteller hat mit den Stadtwerken Schwedt einen Liefervertrag über ein NATUR-Sonderprodukt. Gefördert werden ausschließlich Ein- und Zweifamilienhäuser.
7. Kauf eines Erdgasfahrzeuges bzw. Umrüstung
eines Fahrzeuges auf Erdgasbetrieb
Maßnahme
Förderung des Neukaufs von Erdgasfahrzeugen bzw. der Umrüstung eines benzinbetriebenen Fahrzeuges auf Erdgas.
Förderung
Bei Neukauf: Bezuschussung von 60 Prozent der Preisdifferenz zwischen Erdgasfahrzeug und dem bauartgleichen Modell mit Benzinbetrieb.
Bei Umrüstung: Bezuschussung von 60 Prozent der Umrüstkosten.
Förderhöhe: maximal 1.000 Euro je Fahrzeug.
Bedingung
Der Antragsteller ist Kunde der Stadtwerke Schwedt mit einem Erdgas-Sonderprodukt.
Förderung des Neukaufs von Erdgasfahrzeugen bzw. der Umrüstung eines benzinbetriebenen Fahrzeuges auf Erdgas.
Förderung
Bei Neukauf: Bezuschussung von 60 Prozent der Preisdifferenz zwischen Erdgasfahrzeug und dem bauartgleichen Modell mit Benzinbetrieb.
Bei Umrüstung: Bezuschussung von 60 Prozent der Umrüstkosten.
Förderhöhe: maximal 1.000 Euro je Fahrzeug.
Bedingung
Der Antragsteller ist Kunde der Stadtwerke Schwedt mit einem Erdgas-Sonderprodukt.
8. SWS-Energiespardarlehen
Maßnahme
Ausreichung eines Energiespardarlehens.
Der maximale Finanzierungsbetrag beträgt 6.000,00 Euro.
Die maximale Laufzeit beträgt 60 Monate bei einem effektiven Jahreszinssatz von 4,0 Prozent.
Das Darlehen wird gewährt auf Geräte, die Montage, Demontage und Entsorgung von Energieanlagen.
Förderung
Gefördert werden Maßnahmen 4. und 5., die Installation einer Wärmepumpe zur Heizung und Warmwasserversorgung und die Herstellung eines Fernwärme-Hausanschlusses.
Bedingung
Bei Heizungsanlagen ist der Antragsteller für die Laufzeit der Finanzierung Kunde eines Erdgas- bzw. Fernwärmepaket-Produktes der Stadtwerke Schwedt. Bei Wärmepumpen ist der Antragsteller für die Laufzeit der Finanzierung Kunde der Stadtwerke Schwedt mit einem Strom-Sonderprodukt.
Ausreichung eines Energiespardarlehens.
Der maximale Finanzierungsbetrag beträgt 6.000,00 Euro.
Die maximale Laufzeit beträgt 60 Monate bei einem effektiven Jahreszinssatz von 4,0 Prozent.
Das Darlehen wird gewährt auf Geräte, die Montage, Demontage und Entsorgung von Energieanlagen.
Förderung
Gefördert werden Maßnahmen 4. und 5., die Installation einer Wärmepumpe zur Heizung und Warmwasserversorgung und die Herstellung eines Fernwärme-Hausanschlusses.
Bedingung
Bei Heizungsanlagen ist der Antragsteller für die Laufzeit der Finanzierung Kunde eines Erdgas- bzw. Fernwärmepaket-Produktes der Stadtwerke Schwedt. Bei Wärmepumpen ist der Antragsteller für die Laufzeit der Finanzierung Kunde der Stadtwerke Schwedt mit einem Strom-Sonderprodukt.
Alle Angaben zu Förderhöhen sind Bruttoangaben. Die Förderungen können nur Kunden
der Stadtwerke Schwedt GmbH erhalten, die ein ungekündigtes Vertragsverhältnis
besitzen.
Beantragung und Realisierung
Alle Maßnahmen gelten grundsätzlich nur für Privatkunden, die Förderung von Erdgasfahrzeugen und Photovoltaikanlagen kann auch von gewerblichen Nutzern beantragt werden. Die Fördermaßnahmen 7. und 8. müssen vor ihrem Beginn bei den Stadtwerken Schwedt mittels Formblatt beantragt werden. Die Stadtwerke Schwedt halten sich an eine Förderzusage 6 Monate gebunden. Anträge zu den Maßnahmen 1. bis 6. können bis 14 Tage nach Rechnungsdatum bei den Stadtwerken gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, die Stadtwerke Schwedt können sie ganz oder teilweise ablehnen. Sämtliche Maßnahmen müssen durch den Kunden selbst beauftragt, realisiert und finanziert werden. Die Ausschüttung der Förderung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme innerhalb von 6 Wochen nach Vorlage der Rechnung.
Nachweise durch den Kunden
Der Antragsteller hat als Nachweis die Originalrechnung vorzulegen. Im Rechnungstext muss eindeutig beschrieben sein, welche Leistung der Antragsteller erhalten hat. Bei der Förderung von Erdgasfahrzeugen ist zusätzlich die Kopie der Zulassung notwendig, bei Kühlgeräten eine Kopie der Gerätebeschreibung, die die Effizienzklasse A++ oder höher bestätigt.
Laufzeiten des Programmes und Überarbeitung
Das Förderprogramm gilt ab dem 1. Januar 2010. Jede Maßnahme kann bei veränderten Rahmenbedingungen gestrichen oder geändert werden.
Beantragung und Realisierung
Alle Maßnahmen gelten grundsätzlich nur für Privatkunden, die Förderung von Erdgasfahrzeugen und Photovoltaikanlagen kann auch von gewerblichen Nutzern beantragt werden. Die Fördermaßnahmen 7. und 8. müssen vor ihrem Beginn bei den Stadtwerken Schwedt mittels Formblatt beantragt werden. Die Stadtwerke Schwedt halten sich an eine Förderzusage 6 Monate gebunden. Anträge zu den Maßnahmen 1. bis 6. können bis 14 Tage nach Rechnungsdatum bei den Stadtwerken gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, die Stadtwerke Schwedt können sie ganz oder teilweise ablehnen. Sämtliche Maßnahmen müssen durch den Kunden selbst beauftragt, realisiert und finanziert werden. Die Ausschüttung der Förderung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme innerhalb von 6 Wochen nach Vorlage der Rechnung.
Nachweise durch den Kunden
Der Antragsteller hat als Nachweis die Originalrechnung vorzulegen. Im Rechnungstext muss eindeutig beschrieben sein, welche Leistung der Antragsteller erhalten hat. Bei der Förderung von Erdgasfahrzeugen ist zusätzlich die Kopie der Zulassung notwendig, bei Kühlgeräten eine Kopie der Gerätebeschreibung, die die Effizienzklasse A++ oder höher bestätigt.
Laufzeiten des Programmes und Überarbeitung
Das Förderprogramm gilt ab dem 1. Januar 2010. Jede Maßnahme kann bei veränderten Rahmenbedingungen gestrichen oder geändert werden.
Weiterführende Links
www.das-energieportal.de
www.kfw-foerderbank.de
www.dena.de
www.asew.de
www.bauenergieberater-bb.de
www.tecson.de/pheizoel.htm
TIPPS & INFOS
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Die Mitarbeiter unseres
Kundenzentrums im CENTRUM Kaufhaus Schwedt beraten Sie gern persönlich zu Ihrem
neuen Produkt.
Kundenzentrums im CENTRUM Kaufhaus Schwedt beraten Sie gern persönlich zu Ihrem
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